Hauptversammlung beschließt über den Jahresabschluss 2009/2010
Wiesbaden, 16. Juli 2010 - Dem vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden, zum 31. März 2010 für das Geschäftsjahr 2009/2010 (1. April 2009 bis 31. März 2010) wurde am 31. Mai 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, Frankfurt, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sind die für seine Billigungsentscheidung gesetzlich erforderlichen Vorlagen am 1. Juni 2010 zugeleitet worden. Nach Ablauf eines Monats und auch nach Ablauf einer weiteren Frist, die der Vorstand dem Aufsichtsrat bis zum 15. Juli 2010 gesetzt hatte, ist dem Vorstand kein Bericht des Aufsichtsrates übermittelt worden. Damit gelten Jahresabschluss und Konzernabschluss als vom Aufsichtsrat nicht gebilligt, so dass die Kompetenz zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses auf die Hauptversammlung übergegangen ist.
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